Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

030 / 308 82 820

Was ist Strafrecht?

Sind Sie eines Verbrechens angeklagt, geht es anders zu, als bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, wo Sie es “nur” mit einer Person oder Firma als gegnerische Partei zu tun haben.

Im Strafrecht werden Sie vom Staat angeklagt! Er verfolgt damit das Ziel, Verbrechen zu bekämpfen und zu bestrafen. Dabei werden nicht wie im Zivilrecht gegenseitige Leistungsansprüche ausgehandelt, sondern harte Strafen ausgesprochen, welche im Extremfall sogar lebenslängliche Haft bedeuten können.

Nehmen Sie strafrechtliche Anschuldigungen und Ermittlungen gegen Sie immer ernst! Massive Auswirkungen auf Ihren gesamten weiteren Lebensweg können die Folge sein. Ziehen Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt hinzu.

Straftatbestände

Das deutsche Strafgesetzbuch umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die in verschiedene Untergruppen eingeteilt sind. Unter anderem gibt es Straftaten gegen

  • die öffentliche Ordnung
    (z.B. Hausfriedensbruch, Volksverhetzung oder Bildung krimineller Vereinigungen)
  • das Leben
    (z.B. Mord, Totschlag)
  • die körperliche Unversehrtheit
    (z.B. fahrlässige oder schwere Körperverletzung)
  • die persönliche Freiheit
    (z.B. Freiheitsberaubung, Menschenhandel, Nötigung)
  • das Eigentum
    (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug)

Weitere Strafrechtsbereiche

Hinzu kommen weitere Bereiche, in denen Straftaten verfolgt werden können, wie der Bereich der Drogen, der Waffen, des Sprengstoffs, der Wirtschaft und der Umwelt, um nur einige zu nennen.

Was sind besonders häufige Straftaten?

In meiner Kanzlei habe ich es natürlich oft mit den besonders häufig auftretenden Straftaten zu tun. Die meisten Verurteilungen erfolgen in Deutschland aufgrund von Straßenverkehrsdelikten wie z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahrerflucht, gefolgt von Diebstahl und Unterschlagung. Ebenfalls sehr häufig sind Betrug und Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Welchen Strafen können ausgesprochen werden?

Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen fünf Strafarten, die nach der erwiesenen Schuld auf den Täter zukommen können.

  • Freiheitsstrafe
    Die maximale Dauer ist auf 15 Jahre festgelegt, wenn nicht lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Anwendung kommt. Als Mindestdauer ist ein Monat festgelegt.
  • Geldstrafe
    Sie kann, wenn nicht anders festgelegt, zwischen fünf und 360 volle Tagessätze umfassen, wobei die Höhe eines Tagessatzes anhand der Einkünfte des Täters festgelegt wird.
  • Vermögensstrafe
    Diese Strafzahlung umfasst das komplette Vermögen des Täters. Sie kann neben einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zusätzlich erhoben werden.
  • Nebenstrafen
    Erteilung eines Fahrverbot (bis zu drei Monaten)
  • Nebenfolgen
    Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

Verurteilung zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren, können vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt werden.