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Den Rechtsanwalt beauftragen

Erstberatung vereinbaren

Rechtliche Probleme können die Betroffenen schnell überfordern. Um die Angelegenheit in sichere Hände zu übergeben, vereinbaren Sie schnell einen ersten kostengünstigen Beratungstermin mit mir.

Die strafrechtliche Erstberatung hat mehrere Ziele. Ich verschaffe mir einen Überblick über die Sachlage und kann vielleicht eine erste juristische Einschätzung abgeben. Dabei sollen Sie einen Überblick über den weiteren Verfahrensablauf erhalten und über die anfallenden Kosten aufgeklärt werden.

Ängste und Ungewissheiten sollen aus dem Weg geräumt werden, indem ein planvolles Vorgehen aufgezeigt wird. Sich der Angelegenheit zu stellen, sorgt für Beruhigung und Konzentration, wichtige Voraussetzungen, um dem eigentlichen Problem zu begegnen.

Bringen Sie alle verfügbaren Unterlagen zum Sachverhalt gleich zum ersten Gespräch mit. Dies erleichtert mir die erste Einschätzung.

Vertrauen als Grundlage

Das vertrauliche Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist von hoher Bedeutung. Sie müssen das sichere Gefühl haben, dass Ihre Angelegenheit wirklich von mir verstanden wurde und ich Ihre Interessen bestmöglich vertreten werde. Erst dann sollten Sie mir das Mandat erteilen.

Die Mandatserteilung

Um mich mit der Vertretung Ihrer Rechte zu beauftragen, treffen wir eine Mandatsvereinbarung. Sie regelt die Rahmenbedingungen der Beauftragung. So einigen wir uns auf die Art der Rechtsvertretung, die anfallenden Kosten und die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Desweiteren erteilen Sie mir eine Strafprozessvollmacht, die es mir ermöglicht in Ihrem Namen Dritten gegenüber aufzutreten.

Als Strafverteidiger bin ich allein der Wahrung Ihrer Interessen verpflichtet und werde alle Rechtsmittel nutzen, um Sie gegen die Vorwürfe der Anklage zu verteidigen.