Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

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Strafverteidigung vor Gericht

Warum braucht man überhaupt einen Strafverteidiger vor Gericht? Was macht eine gute Verteidigung aus? Welche Vorteile hat man mit einem guten Anwalt?

Anwaltspflicht im Strafrecht

Strafverfahren können für Sie als Beschuldigten schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen, die sich auf Ihr gesamtes weiteres Leben auswirken können. Erst recht, wenn es nicht um Kleinigkeiten, sondern um Verbrechen geht. Mit Verbrechen sind Straftaten gemeint, die mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.

Ist dies der Fall, tritt eine Anwaltspflicht in Kraft und Sie kommen ohne Rechtsanwalt nicht mehr aus. Die Komplexität des Verfahrens mit all seinen Regeln, würde Ihnen eine angemessen Verteidigung ohne Anwalt sonst unmöglich machen.

Mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft stehen Ihnen hoch professionell arbeitende Institutionen gegenüber. Sie brauchen also zwingend fachliche Unterstützung, damit Sie auf Augenhöhe agieren können.

Pflichtverteidigung

Haben Sie sich keinen eigenen Strafverteidiger gesucht, wird Ihnen in schweren Fällen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies geschieht von Amts wegen. Somit ist die Angelegenheit so ernst, dass es selbst vom Gesetz her ohne Anwalt nicht mehr geht. Auch wenn Sie in Untersuchungshaft genommen wurden, bekommen Sie einen Pflichtverteidiger gestellt.

Freie Anwaltswahl

Der zugewiesene Pflichtverteidiger ist für Sie selten die beste Wahl. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht ersparen Sie sich nicht nur das Abenteuer, möglicherweise von einem Berufsanfänger vertreten zu werden. Ihre Verteidigung wird auch vom vertrauensvollen Anwalt/Mandanten-Verhältnis und der routinierten Bearbeitung Ihres Falles durch eine professionelle Kanzlei profitieren. Ein Anwalt Ihres Vertrauens muss Ihnen gewährt werden. Die freie Anwaltswahl besteht auch in Fällen der Pflichtverteidigung. Nutzen Sie dieses Recht so früh wie möglich.

Die spezifische Situation vor Gericht

Ist eine Hauptverhandlung unumgänglich, wird der Fall mit all seinen Konsequenzen vor Gericht entschieden. Die im Vorfeld erarbeiteten Strategien und Vorbereitungen bilden die Grundlage für die Verteidigung im Prozess.

Doch während der Verhandlung, die sich möglicherweise über mehrere Verhandlungstage erstrecken kann, können sich viele zusätzliche und neue Aspekte ergeben, die für die Verteidigung genutzt werden können.

Letztlich werden ja erst in der Verhandlung alle Erkenntnisse und Fakten auf den Tisch gelegt. Die bereits aus dem Ermittlungsverfahren bekannten Informationen werden durch Zeugenbefragungen, Gutachtenergebnisse und die Beweisführung erhärtert oder relativiert.

Eine stetige Neueinschätzung der Lage und der möglichen neuen Handlungsoptionen können die Verteidigung während des Prozesses entscheidend beeinflussen. Spätestens hier zahlt sich die langjährige Berufserfahrung und die Kompetenz eines Fachanwalts aus.