Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

030 / 308 82 820

Vorladung oder Haftbefehl erhalten?

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, werden Sie früher oder später mit einer Vorladung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft oder gar mit einem Haftbefehl konfrontiert. Was ist jetzt zu tun – wie verhalten Sie sich richtig?

Die Polizei erscheint mit Haftbefehl

Man möchte Sie sofort verhaften und mitnehmen. Auf diese meist überraschende Maßnahme sollten Sie ruhig und besonnen reagieren.

  • Bleiben Sie ruhig
    Verlieren Sie nicht die Nerven und leisten Sie keinen Widerstand. Sie können Ihren Namen nennen und sich auf Verlangen ausweisen.
  • Verlangen Sie sofort Ihren Anwalt
    Bestehen Sie sofort darauf, Ihren Anwalt zu sprechen. Kontaktieren Sie den Anwalt schnellstmöglich telefonisch und lassen sich erste Verhaltenshinweise geben. Sie können mich rund um die Uhr unter 030 / 308 828 20 erreichen.
  • Schweigen Sie!
    Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sagen Sie bis zum Eintreffen des Anwalts am besten gar nichts, weder zur Polizei, noch zu dritten Personen. Unbedachte Aussagen können zu Ihren Lasten ausgelegt werden, selbst wenn Sie sich von ihnen Entlastung versprechen. Es ist Ihr Recht zu schweigen. Warten Sie auf Ihren Anwalt.

Hausdurchsuchung

Man verlangt mehr oder weniger höflich Zutritt zu Ihrer Wohnung oder Büro. Sie können eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung nicht verhindern, versuchen Sie es also nicht. Auch hier gelten die bereits genannten Verhaltensregeln.

  • Bewahren Sie die Ruhe.
    Behindern Sie die Durchsuchung nicht, aber leisten Sie auch keine Mithilfe.
  • Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt
    Es ist Ihr Recht, sofort einen Anwalt anzurufen – nutzen Sie es.
  • Geben Sie keine Auskünfte und unterschreiben Sie nichts!
    Dies gilt auch für dritte anwesende Personen. Warten Sie auf Ihren Anwalt. Erklären Sie sich nicht mit der Durchsuchung einverstanden.
  • Durchsuchungsanordnung, Protokolle und Zeugen
    Notieren Sie sich die Aktenzeichen der Durchsuchungsanordnung. Werden Protokolle ausgestellt, lassen Sie sich Kopien geben. Verlangen Sie, dass zur Durchsuchung Zeugen hinzugezogen werden. Ein Polizist darf kein Zeuge sein.
  • Sie sind nicht verhaftet
    Sie können jederzeit telefonieren oder das Haus verlassen. Personendurchsuchungen müssen Sie hingegen dulden.

Vorladung / Befragung

Man möchte, dass Sie zu einer Anhörung bzw. Befragung erscheinen. Der angegebene Termin lässt Ihnen genug Zeit, um sich mit Ihrem Anwalt zu beraten. Gehen Sie nicht ohne anwaltlichen Beistand zur polizeilichen Befragung. Wird gegen Sie ermittelt, so sollten Sie dringend mit Hilfe des Anwalts eine Akteneinsicht erwirken. Erst nach vollständiger Kenntnis des Sachverhalts kann eine sinnvolle Vorgehensweise entwickelt werden.