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Zu meiner Person

Mein Name ist Jan Manshardt. Seit 1999 bin ich als zugelassener Rechtsanwalt in Berlin Mitte tätig. Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Strafrecht. Seit 2005 trage ich den Titel Fachanwalt für Strafrecht, der offiziell als Nachweis für meine besonderen Kenntnisse in diesem Bereich gilt.

Zusammen mit zwei Kollegen arbeite ich in einer Gemeinschaftskanzlei mitten in Berlin, ganz in der Nähe der Spree und der Museumsinsel. Sie können mich aber auch in meinem Zweitbüro in Berlin-Woltersdorf antreffen.

Neben dem Strafrecht praktiziere ich auch auf den Gebieten des Versicherungs- und Vertragsrechts.

Schwerpunkte meiner Arbeit

  • Allgemeines Strafrecht (z.B. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Eigentumsdelikte)
  • Drogenverfahren aller Art (z.B. Drogenbesitz, Handel)
  • Jugendstrafrecht (bei Jugendlichen von 14 Jahren bis 17 Jahren)
  • Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Untreue, Korruption)
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs, unterlassene Hilfeleistung)

Weitere Leistungen im Strafrecht

  • Nebenklagevertretung (z.B. als Opferanwalt)
  • Zeugenbeistand
  • eigene Ermittlungstätigkeit

Ihr Vorteil bei einem Fachanwalt

Ein Fachanwalt für Strafrecht hat auf dem Gebiet der Strafverteidigung besonders umfangreiche Kenntnisse. Er hat bereits viel Erfahrung während seiner langjährigen Tätigkeit sammeln können und konnte diese auch in anspruchsvollen Fachklausuren unter Beweis stellen. Fachanwälte kosten übrigens nicht mehr, sondern der Titel soll als Qualitätssiegel der Rechtsanwaltskammer dienen, um Ihnen die Anwaltswahl zu erleichtern.

Die Spezialisten unter den Anwälten

Der Titel Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte verliehen, die sich auf ihrem Fachgebiet besondere Fähigkeiten erarbeitet haben. Um sich diesen Titel zu erwerben, müssen teils aufwendige Bedingungen erfüllt worden sein.

  • mindestens drei Jahre Anwaltszulassung und Berufserfahrung
  • umfassende praktische Erfahrung im Strafrecht, nachgewiesen durch eine hohe Anzahl bereits durchgeführter Prozesse
  • Absolvieren umfangreicher Zusatzausbildungen
  • bestehen von mehreren mehrstündigen Fachklausuren

Der Titel muss durch die jährliche Teilnahme an strafrechtlichen Fortbildungen immer wieder bestätigt werden, damit das hohe Niveau konstant aufrecht erhalten werden kann.